Märzensee


Der Merzbaggersee in der Gemarkung Rain (Flur-Nr. 2446) hat eine Wasserfläche von 5,0624 ha. Als Pachtgewässer beheimatet er unter anderem Karpfen, Zander, Hechte, Waller, Schleien, Aale, Brachsen sowie diverse Weißfischarten.

 

 

  • Fangbeschränkung: Pro Tag dürfen insgesamt maximal zwei Nutzfische entnommen werden.

  • Handangeln: Aktive Mitglieder und Gastangler dürfen mit zwei Handangeln fischen. Jungfischer bis 18 Jahre ohne bestandene Prüfung dürfen in Begleitung einer Aufsichtsperson mit einer Handangel fischen. Jungfischer ab 14 Jahren mit bestandener Prüfung dürfen zwei Handangeln nutzen.

  • Mindestmaße und Schonzeiten: Hecht 60 cm (15.02. – 15.05.), Zander 55 cm (15.02. – 15.05.), Bachforelle/Regenbogenforelle 30 cm (es gelten die gesetzlichen Schonzeiten).

  • Bootsfischen: Fischen vom Boot ist für aktive Mitglieder nur mit einer personengebundenen, gültigen Bootserlaubnis gestattet. Es darf ausschließlich vom verankerten Boot aus gefischt werden. Jungfischer dürfen aus Sicherheitsgründen nur in Begleitung eines aktiven und volljährigen Mitgliedes vom Boot aus fischen. Die Boote dürfen nicht am See gelagert werden.

  • Ködereinsatz: Das Ausbringen von Ködern mit dem Boot (z.B. beim Wallerfischen) ist erlaubt, die Angel muss sich dabei am Ufer befinden.

  • Verbote: Das Fischen mit Legangeln, Tauchern, Ködersenken, Netzen aller Art sowie Reusen ist verboten.

  • Ordnung: Jeder Angler hat seine Plätze sauber zu halten.


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