Lindensee


Der Lindensee in der Gemarkung Oberpeiching (Flur-Nr. 1421/1) ist mit einer Wasserfläche von ca. 0,18 ha das kleinste Pachtgewässer des Vereins. Das Gewässer steht den Mitgliedern seit dem Jahr 2020 zur Verfügung.

 

  • Fangbeschränkung: Entnahme von maximal zwei Nutzfischen pro Tag.

  • Handangeln: Erlaubt sind zwei Handangeln für aktive Mitglieder und Gastangler. Jungfischer ohne Prüfung (unter Aufsicht) nutzen eine Angel, Jungfischer ab 14 Jahren mit Prüfung zwei Angeln.

  • Mindestmaße und Schonzeiten: Hecht 60 cm (15.02. – 15.05.), Zander 55 cm (15.02. – 15.05.), Bachforelle/Regenbogenforelle 30 cm (gesetzliche Schonzeit).

  • Ködereinsatz: Das Ausbringen von Ködern mit dem Boot ist gestattet, die Angel selbst verbleibt jedoch am Ufer.

  • Verbote: Das Fischen mit Reusen, Netzen, Legangeln, Tauchern und Ködersenken ist verboten.

  • Ordnung: Der Angelplatz ist sauber zu halten.