Du möchtest mit dem Angeln anfangen oder dich informieren, wie Kinder und Jugendliche in Bayern fischen dürfen? Die Bayerische Fischerjugend bietet klare Regeln, damit der Einstieg in die Welt der Fischerei sicher, waidgerecht und mit viel Freude gelingt.
Hier findet ihr alle gesetzlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten auf einen Blick – egal ob beim ersten Schnuppern am Gewässer oder beim eigenständigen Angeln!
Für Kinder & Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre
Wer erst einmal ausprobieren möchte, ob das Angeln das richtige Hobby ist, kann ohne eigenen Erlaubnisschein an die Fischerei herangeführt werden.
Voraussetzung: Eine volljährige Begleitperson mit gültigem Fischereischein und Erlaubnisschein für das Gewässer ist dabei.
Rutenanzahl: Das Kind darf die Angelrute(n) der erwachsenen Begleitperson nutzen (maximal die für den Erwaschsenen erlaubte Anzahl, i.d.R. max. 2 Ruten).
Aufsicht: Die Begleitperson muss durchgehend anwesend sein und direkt eingreifen können.
Erlaubt: Angel montieren, Rute auswerfen, Rute halten, Anhieb setzen, Fisch drillen und keschern.
Nicht erlaubt: Lebende Fische abködern, Fische betäuben oder töten, eigene Ruten aufstellen oder ohne Aufsicht sein.
Für Kinder & Jugendliche von 7 bis 18 Jahren
Ab dem vollendeten 7. Lebensjahr können Jungangler mit einer eigenen Angelausrüstung und weitgehend selbstständig fischen.
Voraussetzung: Das Kind/der Jugendliche benötigt einen eigenen Erlaubnisschein für das Gewässer.
Aufsicht: Eine erwachsene Person mit gültigem staatlichem Fischereischein muss ständig anwesend sein. (Die Aufsicht benötigt keinen eigenen Erlaubnisschein, solange sie nicht selbst angelt).
Rutenanzahl: Bis zu 2 Handangeln (bzw. gemäß Fischereiordnung).
Neben dem Auswerfen, Drillen und Keschern darf der/die Jugendliche nun auch lebende Fische abködern sowie Fische betäuben und töten (sofern die Aufsichtsperson die fachgerechte Ausführung sicherstellt).
Nicht erlaubt: Angeln ohne die direkte Aufsicht eines erwachsenen Fischereischeininhabers.
Prüfung ab 12 Jahren – Alleine angeln ab 14 Jahren
Wer die Fischerei als festes Hobby betreiben möchte, kann die staatliche Fischerprüfung ablegen.
Ab 12 Jahren: Ablegen der Staatlichen Fischerprüfung möglich.
Ab 14 Jahren: Erwerb des Fischereischeins auf Lebenszeit.
Heranführung: Angeln mit den Ruten einer erwachsenen Aufsichtsperson (ohne eigenen Erlaubnisschein).
Mit Aufsicht: Angeln mit eigenen Ruten und eigenem Erlaubnisschein in Begleitung.
Eigenständig & Alleine: Mit dem Fischereischein auf Lebenszeit und einem Erlaubnisschein für Erwachsene darf komplett alleine und ohne Aufsicht geangelt werden!
Kinder & Jugendliche mit Behinderung: Können unter direkter Aufsicht ebenso herangeführt werden oder mit eigenem Erlaubnisschein angeln. Für Volljährige, die die Prüfung aufgrund einer Behinderung nicht ablegen können, gibt es den Fischereischein B.
Gäste aus anderen Bundesländern: Jugendlichen mit Wohnsitz außerhalb Bayerns stehen die Optionen der Heranführung und des Angelns unter Aufsicht ebenso offen.
Die beste und sicherste Möglichkeit, das Angeln von Grund auf zu lernen, ist die Mitgliedschaft in einem Fischereiverein!
Fachkundige Betreuung: Erfahrene Jugendleiter und Fischerpaten begleiten dich.
Starke Gemeinschaft: Neue Freunde finden und gemeinsam Natur erleben.
Tolle Aktionen: Zeltlager, Gemeinschaftsfischen, Gewässerpflege und Umweltschutzprojekte.
Vergünstigungen: Jugendmitglieder zahlen in der Regel deutlich günstigere Beiträge.
Weitere Details und die vollständige Broschüre der Bayerischen Fischerjugend findest du hier zum Download:
