Fohlenweidensee


Der Baggersee Fohlenweide (Flur-Nr. 2436, Gemarkung Rain) umfasst eine Fläche von 2,0036 ha. In diesem Pachtgewässer sind die Hauptfischarten Karpfen, Zander, Hecht, Waller, Schleie, Aal, Brachse und verschiedene Weißfische vertreten.

 

  • Fangbeschränkung: Pro Tag dürfen insgesamt maximal zwei Nutzfische entnommen werden.

  • Handangeln: Aktive Mitglieder und Gastangler dürfen mit zwei Handangeln fischen. Jungfischer bis 18 Jahre ohne bestandene Prüfung dürfen in Begleitung einer Aufsichtsperson mit einer Handangel fischen. Jungfischer ab 14 Jahren mit bestandener Prüfung dürfen zwei Handangeln nutzen.

  • Mindestmaße und Schonzeiten: Hecht 60 cm (15.02. – 15.05.), Zander 55 cm (15.02. – 15.05.), Bachforelle/Regenbogenforelle 30 cm (es gelten die gesetzlichen Schonzeiten).

  • Bootsfischen: Ist nicht erlaubt

  • Ködereinsatz: Das Ausbringen von Ködern mit dem Boot (z.B. beim Wallerfischen) ist erlaubt, die Angel muss sich dabei am Ufer befinden.

  • Verbote: Das Fischen mit Legangeln, Tauchern, Ködersenken, Netzen aller Art sowie Reusen ist verboten.

  • Ordnung: Jeder Angler hat seine Plätze sauber zu halten.

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