Die Pachtstrecke der Friedberger Ach (Gemarkung Rain, Flur-Nrn. 587/2, 694/2, 694/6, 2210/30, 2210/31) erstreckt sich über eine Länge von 4,42 km. Die Strecke beginnt knapp oberhalb der Kittelmühle an der kleinen Betonbrücke und endet an der B16. Zu den vorkommenden Fischarten zählen neben diversen Weißfischen auch Karpfen, Zander, Hechte, Waller, Schleien, Aale und Brachsen.
PFC-Belastung (Wichtiger Hinweis): Aufgrund einer bekannten PFC-Belastung der Friedberger Ach wird behördlich vom Verzehr der dort gefangenen Fische abgeraten.
Begehungen: Die Befischung der Friedberger Ach ist auf 10 Begehungen pro Jahreserlaubnisschein limitiert.
Fangbeschränkung: Nach Vereinsordnung dürfen pro Tag maximal zwei Nutzfische entnommen werden.
Handangeln: Erlaubt sind zwei Handangeln für aktive Mitglieder. Jungfischer ohne Prüfung (unter Aufsicht) nutzen eine Angel, Jungfischer ab 14 mit Prüfung zwei Angeln.
Mindestmaße und Schonzeiten: Hecht 60 cm (15.02. – 15.05.), Zander 55 cm (15.02. – 15.05.), Bachforelle/Regenbogenforelle 30 cm (gesetzliche Schonzeit).
Gewässersperrung: Bei der sogenannten Bachauskehr (Ablassen des Baches) ist das Fischen strikt verboten.
Ködereinsatz & Verbote: Legangeln, Ködersenken, Taucher, Netze und Reusen sind nicht gestattet.
Ordnung: Plätze müssen sauber hinterlassen werden.
