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Do

23

Mär

2023

Einladung zur Hobby-Steeldarts-Stadtmeisterschaft

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So

12

Mär

2023

Einladung zur Stadtmeisterschaft im Stockschießen

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Fr

03

Mär

2023

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2023

 

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2023

 

Am Freitag den 24. März 2023 um 19:30 Uhr findet im Fischerheim unsere ordentliche Jahreshauptversammlung statt. Wir laden alle Mitglieder herzlich dazu ein.

 

Tagesordnung:

 

       1.     Rechenschaftsbericht des 1. Vorstandes                                 

       2.     Bericht des Schriftführers

       3.     Kassenbericht durch den Kassierer

       4.     Entlastung der Vorstandschaft                                    

       5.     Bericht der Gewässerwarte

       6.     Verschiedenes, Wünsche und Anträge

 

Jedes Mitglied kann Anträge zur Tagesordnung stellen. Anträge müssen mindestens 5 Tage vor dem Versammlungstag schriftlich beim 1. Vorsitzenden (Earl Moss, Walkmühlweg 7, 86641 Rain) vorliegen. Sie werden in der Tagesordnung unter "Verschiedenes, Wünsche und Anträge" behandelt. Die Vorstandschaft hofft auf zahlreiches Erscheinen zur Jahreshauptversammlung.

 

Anpassung der Preise für die Erlaubnisscheine (Jahreskarten)

Wie in der letzten Generalversammlung vom 25.03.2022 angekündigt, sind wir aufgrund drastisch gestiegener Besatz- und Gewässerbewirtschaftungskosten gezwungen, die Preise für die Erlaubnisscheine ab 01.01.2023 anzupassen. Die Preise ändern sich wie folgt. Jahreskarte 130€, Jahreskarte für Jungfischer mit 2 Angeln 65€ und Jahreskarte für Jungfischer mit 1 Angel 35€.  

Preisschafkopf im Fischerheim am 18. März:

Nach langer Corona-Pause findet, am 18. März um 19.00 Uhr, endlich wieder unser Preisschafkopf im Fischerheim statt. Ihr seid dazu alle recht herzlich eingeladen. Auf euer zahlreiches Erscheinen freut sich besonders unser Organisator und Vereinskamerad Hans Braun.

Petri Heil

Ralf Gemeinholzer

Schriftführer ASV Rain e.V.

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Sa

18

Feb

2023

Preisschafkopfen im Fischerheim

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Sa

28

Jan

2023

Schonzeiten und Schonmaße ändern sich

Schonzeiten und Schonmaße ändern sich

Die umfassendsten Änderungen betreffen § 11 AVBayFiG: Bei den Bestimmungen zu Schonzeiten und Schonmaßen bestand dringend Aktualisierungsbedarf, nicht zuletzt aufgrund neuer Erkenntnisse aus der aktualisierten „Roten Liste und Gesamtartenliste Bayern – Fische und Rundmäuler“, die das Bayerische Landesamt für Umwelt im Juli 2021 veröffentlicht hat. Nach einer Übergangsfrist gelten ab 1. Januar 2023 neue und erweiterte, zum Teil ganzjährige Schonzeiten und angepasste Schonmaße. Zum Beispiel sind aufgrund der starken Gefährdung zukünftig Karausche, Frauennerfling, Zobel und Steinkrebs ganzjährig geschont

Außerdem erfolgt erstmals eine Zuordnung der Fischarten in bestimmte Einzugsgebiete im Sinne des § 3 Nr. 13 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Damit wird ab Anfang 2023 die Herkunft, Verbreitung und ökologische Zugehörigkeit der Fischarten stärker berücksichtigt sowie die Gewässerbewirtschaftung einschließlich Fang und Besatz von Fischen in den vier in Bayern vorhandenen Einzugsgebieten (Donau, Elbe, Rhein und Weser) klarer geregelt.

Zur besseren Übersichtlichkeit werden Neunaugen, Fische, Krebse und Muscheln getrennt und alphabetisch nach Artnamen aufgelistet sowie die Fische je nach Schonbestimmungen in drei Gruppen eingeteilt.

Von den insgesamt 78 Arten, die in Bayern als heimisch gelten, sind nun ab 2023 mehr als die Hälfte ganzjährig geschont. Mehr als ein Viertel haben Schonbestimmungen, also Schonzeit und/oder Schonmaß, und nur etwa ein Fünftel der Arten ist ohne Schonbestimmungen. Wir kommen damit unserem Auftrag zum Fischartenschutz in besonderer Weise nach.

Zurücksetzen von Fischen

Außerdem wurde festgelegt, unter welchen Voraussetzungen gefangene Fische wieder ausgesetzt, also nach dem Fang zurückgesetzt werden dürfen. Die Erfüllung des Hegeziels wurde hierbei in den Vordergrund gerückt und der Artenschutz gestärkt, insbesondere für bestandsgefährdete und mit Artenhilfsprogrammen geförderte Arten. Die Entscheidung, welche Fische wieder ausgesetzt werden dürfen, trifft jedoch nicht der einzelne Angler, sondern der Fischereiausübungsberechtigte (i. d. R. der Fischereiverein) im Erlaubnisschein. Damit wird dem Tierschutz Rechnung getragen und reines Catch-and-Release-Angeln weiterhin unterbunden. Diese Regelung ist deutlich unbürokratischer und erheblich praxisnäher als die bisherige, sehr komplexe Sonderregelung.

 

 Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes | Fischereiverband (fischereiverband-schwaben.de)

 

Schonmaße und Schonzeiten - Angelsportverein Rain am Lech e.V. (asv-rain.de)

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