Ausgabe der Berechtiungsscheine für 2021

Ausgabetermine der Berechtigungsscheine für 2021:

 

Die Berechtigungsscheine für das Jahr 2021 werden aufgrund der Corona Situation an folgenden Tagen ausgegeben.

 

·       Sonntag den 27. Dezember 2020 zwischen 10.00 und 11.30 Uhr am Fischerheim

·       Sonntag den 10. Januar 2021 zwischen 10.00 und 11.30 Uhr am Fischerheim

 

Da aufgrund der Corona Maßnahmen die Möglichkeit zur Ableistung der Arbeitsstunden im Jahr 2020 stark eingeschränkt war, bleiben die Arbeitsstundennachweise aus dem Jahr 2020 auch für das Jahr 2021 gültig. Auf den Nachweisen sollten also am Ende des Jahres 2021 insgesamt 20 Arbeitsstunden eingetragen sein. Ansonsten werden pro nicht geleisteter Arbeitsstunde 15€ in Rechnung gestellt.

 

Aktive Mitglieder die ab Januar in eine passive Mitgliedschaft wechseln, die Mitgliedschaft kündigen  und/oder bis Ende März 2021 keinen Berechtigungsschein abholen, werden die vollen 10 Arbeitsstunden aus dem Jahr 2020 in Rechnung gestellt. 

 

Ohne Abgabe des Fangblatts 2020 und Vorlage eines gültigen Angelscheins erfolgt keine Ausgabe des Berechtigungsscheins für 2021.

 

Bitte bei der Abholung einen Mund- Nasenschutz tragen, jeweils nur einzeln an die Abgabestelle kommen und an die Abstandsregelung (1,5m) halten.

 

Die Vorstandschaft wünscht auf diesem Wege allen Mitgliedern samt Familie und Freunden ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das Jahr 2021.

Wir wünschen euch vor allem viel Gesundheit und hoffen dass im laufe des nächsten Jahres wieder so etwas wie Normalität eintritt und wir uns wie gewohnt zu unseren Veranstaltungen und Festen treffen können.

 

Petri Heil

Die Vorstandschaft

ASV Rain e. V. 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0
Google

World Wide Web http://www.asv-rain.de/